Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Claudia Schober Coaching und die Marke CS RISE®
Entwurf — vor Vertragsabschluss rechtlich zu prüfen und freizugeben.
Anbieterin ist Claudia Schober, Einzelunternehmerin unter der Marke CS RISE®, Nittenauer Str. 44 (1. Stock), 92436 Bruck i. d. Opf., E-Mail: info@cs-rise.de.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen und digitale Produkte unter der Marke CS RISE®. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang.
2. Gegenstand der Leistungen
Das Angebot umfasst insbesondere Organisations- und Führungskräfteentwicklung, strategische Prozessbegleitung, Einzelcoaching, Geschäftsführer-Sparring, Workshops, Retreats, Resilienz- und Selbstführungsangebote, KI-gestützte Kommunikationsdiagnostik mit CommPass plus sowie digitale Inhalte und Workbooks.
3. Vertrag und Durchführung
Die Darstellung auf der Website ist kein verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Buchungsbestätigung oder den Abschluss eines Bestellvorgangs zustande. Inhalt, Umfang, Ziel, Beteiligte, Termine und Dauer ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher oder organisatorischer Erfolg wird nicht geschuldet. Entscheidungen und deren Umsetzung verbleiben bei den verantwortlichen Personen.
4. CommPass plus
CommPass plus kann nach vorheriger Vereinbarung als KI-gestützte Kommunikationsdiagnostik einbezogen werden. Die Ergebnisse werden im beruflichen und persönlichen Kontext eingeordnet und ersetzen weder eine persönliche fachliche Einschätzung noch betriebliche Entscheidungen.
5. Termine, Preise und Stornierung
Es gelten die Angaben im jeweiligen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder in der Produktbeschreibung. Termine, Absagefristen, zusätzliche Kosten und Zahlungsbedingungen werden im individuellen Angebot oder Vertrag geregelt.
6. Veranstaltungsorte und Drittanbieter
Leistungen können online, in den Räumen der Anbieterin, beim beauftragenden Unternehmen oder an einem gesondert vereinbarten Veranstaltungsort stattfinden. Leistungen eines Veranstaltungsortes, etwa Unterkunft oder Verpflegung, können einem eigenen Vertrag mit dem jeweiligen Drittanbieter unterliegen.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses einbezogene Fassung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

